vboden

Mitgliederversammlung wählt Cornelia Straub zur Vorsitzenden

Am Mittwoch, den 30. August fand die Mitgliederversammlung der vereinigung boden e.v. statt. Der  Termin war notwendig geworden, weil der langjährige Vorsitzende Rüdiger Fell am 27. Mai viel zu früh verstorben war. Unter großer Teilnahme wählten die Mitglieder die bisherige stellvertretende Vorsitzende Cornelia Straub einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Berufsverbandes. Anja Aichelmann, bisherige Schriftführerin, wurde ebenfalls einstimmig zur 2. Vorsitzenden gewählt. Ingo Schmidt rückte vom Beiratssprecherposten in den Vorstand auf und fungiert zukünftig als Schriftführer. Damit ist der Vorstand wieder komplett. Gut gerüstet ist auch die Verbandskasse für die im Frühjahr 2018 stattfindenden Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen. Mit dem guten Jahresergebnis wurde der Vorstand einstimmig entlastet und kann sich nun den großen kommenden Aufgaben widmen.

Veröffentlichung der Geschäftsfeld-Tarifkommission

Die Veröffentlichung der Geschäftsfeld-Tarifkommission (GFTK) hat zu vielen Fragen geführt. Das benannte Urteil ist weder veröffentlicht, noch rechtskräftig. Das Unternehmen Lufthansa hat vermutlich noch bis Oktober Zeit weitere rechtliche Schritte einzuleiten. (Die Reaktionszeit von LH richtet sich nach dem Zugang des begründeten Urteils). Dadurch könnte das ganze Verfahren noch wesentlich länger dauern und ob es dann im positiven Sinn auf die Kolleginnen und Kollegen des Bodens Wirkung entfaltet würde, ist noch nicht sicher.

Was würde es bedeuten wenn das Urteil auch für den Boden in-Kraft tritt:

Jeder uniformpflichtige Mitarbeiter könnte rückwirkend für 3 Jahre zum Jahresschluss sein gezahltes Kleidergeld zurückfordern. Das resultiert aus den Verjährungsvorschriften des BGBs (Bürgerliches Gesetzbuch).

Der aktuelle Passus des MTV Nr.14 §44 (Manteltarifvertrag) lautet:

  • 44 Abs.1  IX. Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung

Die Voraussetzungen für das Tragen von Dienstbeleidung richten sich nach den bei der DLH/LSG/G-TVG jeweils geltenden Bestimmungen.

Als Dienstbekleidung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse an der Stelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen.

DLH/LSG/G-TVG gewährt den dienstbekleidungspflichtigen Mitarbeitern Zuschüsse zu den Kosten der Dienstbekleidung.

Dieser Passus wäre dann ungültig und die Rückforderung des Kleidergeldes wäre rechtens.

Wir raten grundsätzlich dazu, abzuwarten bis es Rechtssicherheit gibt. Die Ansprüche aus 2014 verjähren erst zum 31.12.2017 –  es ist also noch ein wenig Zeit.
Wer unabhängig davon gerne jetzt schon seine Ansprüche geltend machen möchte, der möge mir bitte eine Rückmeldung geben.
Wir werden mit unserem Rechtsanwalt die weiteren Schritte besprechen und Euch auf dem Laufenden halten.

Rüdiger Fell verstorben1

Wir trauern um unseren Vorstandsvorsitzenden der vereinigung boden e.v. und den stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats Frankfurt Rüdiger Fell, der am Samstag, plötzlich und völlig unerwartet, während seines Urlaubs auf Kreta gestorben ist.

Wir müssen jetzt erstmal verstehen, was wir mit Rüdiger verloren haben. Einen wunderbaren Freund und Kollegen, den Kopf und das Herz der vereinigung boden, ein klugen und liebenswerten Menschen, der noch am Tag vor seinem Urlaub Pläne mit uns machte und mit uns lachte.

Wir sind geschockt, fassungslos und tief traurig, die Worte für mehr fehlen uns im Moment.

Unsere tief empfundene Anteilnahme gilt seiner Frau und seinen Familienangehörigen.

Vorstand und Beirat der vereinigung boden e.v.